Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Festsetzung einer gewerblichen Ausstellung

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 GewO
    (erhältlich beim Sachbereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung und bei den örtlichen Gewerbeämtern)

    Mitzubringende Unterlagen

    - Lagepläne der Veranstaltung in dreifacher Ausfertigung
    - vorläufiges Ausstellerverzeichnis in dreifacher Ausfertigung
    - Führungszeugnis für Behörden (§30 Abs. 5 BZRG) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
     (
    § 150 GewO) vom Antragsteller und von den mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen
    - Vertrag über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    51,00 € bis 767,00 € – je nach Anzahl der Aussteller

    Rechtsvorschriften

    Weitere Hinweise

    Der Antrag muss der Behörde spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
    Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein (beides in der Einwohnermeldestelle zu beantragen).

    Antrag hat Aussicht auf Erfolg bei Vorlage positiver Stellungnahmen anderer Behörden, z. B.
    - Brandschutz
    - Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
    - Bauaufsicht
    - Verkehrsbehörde
    - Lebensmittelaufsicht

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen