Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 GewO
- Lagepläne der Veranstaltung in dreifacher Ausfertigung
- vorläufiges Ausstellerverzeichnis in dreifacher Ausfertigung
- Führungszeugnis für Behörden (§30 Abs. 5 BZRG) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(§ 150 GewO) vom Antragsteller und von den mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen
- Vertrag über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
51,00 € bis 767,00 € – je nach Anzahl der Aussteller
Gewerbeordnung
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)
Der Antrag muss der Behörde spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein (beides in der Einwohnermeldestelle zu beantragen).
Antrag hat Aussicht auf Erfolg bei Vorlage positiver Stellungnahmen anderer Behörden, z. B.
- Brandschutz
- Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
- Bauaufsicht
- Verkehrsbehörde
- Lebensmittelaufsicht
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