- Nachweis über die erfolgte Ausbildung
- Nachweis über eine mindestens einjährige jagdpraktische Ausbildung
- amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (bei Ausländern ein entsprechender, von der
zuständigen Botschaft/Konsulat übersetzter und beglaubigter Nachweis des Heimatlandes)
- bei Minderjährigen eine schriftliche Erklärung über das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
- gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der zuständigen unteren Jagdbehörde für Personen, die
ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bereich der prüfenden Jagdbehörde haben
- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr
Jägerprüfung: 150 € bzw. 97,50 €
Anmeldeschluss
Vollständigkeit der beizubringenden Unterlagen
Gemäß § 1 Abs. 1 der Jägerprüfungsordnung – JPO wird die Jägerprüfung im Land Brandenburg durch Beliehene, die Prüfungsstellen bilden, durchgeführt. Fehlt es an einer Beleihung sind die unteren Jagdbehörden für die Durchführung der Prüfung zuständig. Derzeit ist im Land Brandenburg der Landesjagdverband Brandenburg Beliehener im Sinne der Prüfungsordnung.
Ergänzende Informationen sowie entsprechende Anträge auf Zulassung erhalten Sie unter www.jägerprüfung-brandenburg.de.
© Landkreis Prignitz