Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
- den letzten Jagdschein (wenn vorhanden)
- Zeugnis über die abgelegte Jägerprüfung oder Falknerprüfung
- Nachweis über Haftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung
- ein bzw. zwei Passfoto(s) (nur erforderlich bei Ausstellung eines Jagdscheines)
Jagdschein:
1-Jahresjagdschein | 89,00 € |
2-Jahresjagdschein | 129,00 € |
3-Jahresjagdschein | 169,50 € |
Tages-/Ausländertagesjagdschein | 54,00 € |
Jugendjagdschein:
1-Jahresjugendjagdschein | 57,00 € |
2-Jahresjugendjagdschein | 97,00 € |
Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
Bundesjagdgesetz
Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV)
Bei der Prüfung der Voraussetzungen zur Jagdscheinerteilung ist durch die untere Jagdbehörde gemäß § 17 Bundesjagdgesetz neben der persönlichen Eignung die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu prüfen. Das geschieht unter Hinzuziehung einer Auskunft des Bundeszentralregisters.
Die Anforderung einer solchen Auskunft ist aus Gründen des Datenschutzes erst nach erfolgter Antragstellung zulässig. Die Onlineübermittlung der Informationen nimmt in der Regel zwei bis vier Arbeitstage in Anspruch, so dass die Ausstellung eines Jagdscheins frühestens fünf Arbeitstage nach der Antragstellung erfolgen kann. Antragsteller sollten diese Frist einplanen. Einzige Ausnahme von dieser Verfahrensweise ist die Erteilung von Tagesjagdscheinen an Ausländer.
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