• ab 30,60 € – Gebühr
Die Gebühr kann sich für gesonderte Vorgänge im Rahmen der zulassung entsprechend erhöhen.
Zusätzliche Gebühren
• 2,60 € (Reservierung)
• 10,20 € (Wunschkennzeichen)
Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.
Gutachten für Neufahrzeuge, zu deren Zulassung zusätzlich eine Genehmigung nach § 13 EG-FGV erforderlich ist, bedürfen einer umfassenden Prüfung.
In der Regel kann eine Zulassung erst am folgenden Sprechtag vorgenommen werden.
Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.
Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb
des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den
Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen
lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur
Kfz-Zulassungsbehörde.
© Landkreis Prignitz