Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), welche am 28. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 199 vom 28.07.2023 verkündet wurde, in Kraft.
Mit
der Neufassung kommen einige einschneidende Änderungen und Neuerungen auf uns
zu. Um nur einige zu nennen:
-
Elektrokleinstfahrzeuge
sind von der Freiwilligen Zulassung ausgeschlossen
-
Vorführungspflicht
bei Erstausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Tageszulassungen
sind möglich (§ 7 FZV)
-
Stufe
4 der interbasierten Fahrzeugzulassung soll starten, damit verbunden die
Einführung einer
Großkundenschnittstelle (der Start im Land Brandenburg wird
später erfolgen, da die technischen
Voraussetzungen noch nicht vollständig
erfüllt sind)
-
umfangreiche
Änderungen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer
innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse
in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen
lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur
Kfz-Zulassungsbehörde.
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie (1) für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und (2) Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten:
© Landkreis Prignitz