34,60 € – Gebühr
Das Fahrzeug ist vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu identifizieren. Zu diesem Zweck ist es der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Das Fahrzeug kann erst zugelassen werden, wenn dafür nachweislich Steuern entrichtet werden. Diese können mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden, sofern eine gültige IBAN und BIC vorliegt. Trifft dies nicht zu, so sind die Steuern beim zuständigen Hauptzollamt zu entrichten. Eine Außenstelle befinet sich in der Reetzer Str. 59 in Perleberg.
Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.
Sofern Sie die Angelegenheit für jemand anderen erledigen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb
des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den
Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen
lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur
Kfz-Zulassungsbehörde.
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