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Kfz-Zulassung - Ausfuhrkennzeichen

Unterlagen

Gebühren/Entgelte/Auslagen

34,60 € – Gebühr

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Das Fahrzeug ist vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu identifizieren. Zu diesem Zweck ist es der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Das Fahrzeug kann erst zugelassen werden, wenn dafür nachweislich Steuern entrichtet werden. Diese können mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden, sofern eine gültige IBAN und BIC vorliegt. Trifft dies nicht zu, so sind die Steuern beim zuständigen Hauptzollamt zu entrichten. Eine Außenstelle befinet sich in der Reetzer Str. 59 in Perleberg.

Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.

Sofern Sie die Angelegenheit für jemand anderen erledigen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur Kfz-Zulassungsbehörde.

© Landkreis Prignitz 

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