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Kfz-Zulassung - Rotes Kennzeichen (Dauerkennzeichen) für Händler und Werkstätten

Hinweis: 
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Hinweis zur Ersterteilung und Verlängerung von roten Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung 

Die Erteilung/Ausgabe sowie die Verlängerung roter Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (06er und 07er Kennzeichen) sowie zur Neuvergabe und Prüfung des Nachweis- und des besonderen Fahrzeugscheinheftes erfolgt ausschließlich über einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Terminportal des Landkreises Prignitz Online Terminvereinbarung (cleverq.de).

Mitzubringende Unterlagen

       -         Personalausweis
-         Führungszeugnis
-         elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
-         Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
-         Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
-         IBAN und BIC
-         ggf. Nachweisheft über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch)
-         ggf. rotes Fahrzeugscheinheft
-         Wiederholungsbelehrung vom Inhaber

Gebühren/Entgelte/Auslagen

- 168,20 € – Gebühr für Erstantrag
-   84,90 € – Gebühr für Folgeantrag
-   15,30 € – Neuausstellung eines Fahrzeugscheinheftes
-     2,60 € – Ausstellung Nachweisheft

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Sofern Sie die Angelegenheit für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes undunterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur Kfz-Zulassungsbehörde.

© Landkreis Prignitz 

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