168,20 € – Gebühr
Die Kennzeichen gelten nur für Anfahrten zu und Abfahrten von Oldtimerveranstaltungen.
Das Fahrzeug muss mindestens 30Jahre alt sein.
Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.
Sofern Sie die Angelegenheit für jemand anderen ein Fahrzeug erledigen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
© Landkreis Prignitz