Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Kfz-Zulassung - Saisonkennzeichen

Mitzubringende Unterlagen

- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kfz-Brief
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kennzeichen (bei noch zugelassenem Fahrzeug)

Gebühren/Entgelte/Auslagen

- 31,20 € – Gebühr

Rechtsvorschriften

Weitere HInweise

Ein Kraftfahrzeug wird nur zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter beim Hauptzollamt keine Kraftfahrzeugrückstände und der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer vom Bankkonto erteilt hat.

Anstelle des Personalausweises ist auch ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) möglich.

Sofern Sie für jemand anderen ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich dessen Personalausweis, eine Vollmacht und ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur Kfz-Zulassungsbehörde.

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen