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Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung (Vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs)

Mitzubringende Unterlagen

Gebühren/Entgelte/Auslagen

16,80 € - Gebühr

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Das Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeugs kann auf Antrag für die Dauer von einem Jahr reseviert werden, entweder für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges oder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges. Wenn das resevierte Kennzeichen am selben Tag einem anderen Fahrzeug zugeteilt werden soll, darf mit dem zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz vornehmen lassen. Hiermit sparen Sie sich die Zeit für eine Fahrt zur Kfz-Zulassungsbehörde.

© Landkreis Prignitz 

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