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Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief)
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung
(CoC-Papier)
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elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
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Nachweis der
gültigen Hauptuntersuchung
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gültiges
Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung, nicht
älter als 3 Monate), ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis
(Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)evollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument
mit.
ab 45,90 € - Gebühr
Die Gebühr kann sich für gesonderte Vorgänge im Rahmen der Zulassung entsprechend erhöhen.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung in Betrieb gesetzt werden. Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 FZV bedarf.
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