Überwachung der Hygiene und Beratung öffentlicher Einrichtungen, wie:
Prüfen der Rahmenhygienepläne in diesen Einrichtungen
Die
Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes
in Verbindung mit der
Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales,Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV -GebOMSGIV)
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