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Infektionsschutz

Zuständigkeiten

Aufgaben sind u. a.:

  • Erfassung von Infektionskrankheiten, Ermittlungen und Umgebungsuntersuchungen bei Auftreten
       von Infektionskrankheiten
  • Festlegung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von
       Infektionskrankheiten
  • tägliche oder ggf. sofortige Meldung von infektiösen Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt
       und das RKI
  • Überwachung und Beurteilung der epidemiologischen Lage im Landkreis
  • enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Laboren, Krankenhäusern und Kliniken, Gemeinschafts-
       einrichtungen usw.

Gesetzliche Grundlage

Weitere Informationen

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