Pakt zur Pflege

Sachbericht „Pakt für Pflege“ - Stand Dezember 2024

II. Umsetzungsstand

Säule 1 – Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten

Eckdaten zur Richtlinie:
„Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“

Förderschwerpunkt:

Personal- und Sachausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte oder von ihnen geförderter Dritter für die regionale Pflegestrukturplanung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur und flankierender Unterstützungsangebote; die Umsetzung der investiven Förderungen im Rahmen der Richtlinien; Vernetzung der ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen sowie die Begleitung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung möglicher Förderungen im Rahmen des Paktes für Pflege.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter und Gemeinden. Dem Landkreis Prignitz stehen pro Jahr 426.100,00 € zur Verfügung. Die konkrete Fördersumme je Kommune ist an die regionale Pflegeprävalenz und an die Einwohnerzahl gekoppelt.

Eine Fortführung der Fördermittelrichtlinie wurde bis zum 30.06.2025 beschlossen.

Sachstand:

Für das Jahr 2024 wurde vom Landrat des Landkreis Prignitz für folgende Maßnahme 43.262,73 € beantragt und bewilligt:

1.     Förderung der Stelle „Netzwerkkoordinator Pflege und Gesundheit“ (Neubesetzung)

Dieser ist ab 01.10.2024 in Teilzeit bei Landkreis Prignitz angestellt.

Für 2024 haben 8 der 11 Kommunen Anträge im Rahmen Pflege vor Ort eingereicht und eine Zusage erhalten. Insgesamt wurden für den Landkreis Prignitz Fördermittel in Höhe von 263.474,73 € abgerufen.

Es handelt sich überwiegend um Folgeanträge. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege bereitzustellen, die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI zu erleichtern und die Teilhabe pflegebedürftiger Menschen sowie häuslich Pflegender sicherzustellen.


Säule 2 – Ausbau der Pflegestützpunkte

Eckdaten zur Richtlinie:

„Richtlinie zur Förderung des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten nach dem SGB XI - Pflegestützpunkt (PSP)-Richtlinie“

Förderschwerpunkt:

Personal- und Sachkosten für den Ausbau sowie die Weiterentwicklung der Arbeit von bestehenden und neuen Pflegestützpunkten (einschließlich ihrer Außenstellen); Beratung und Fallbegleitung; Entlastung des vorhandenen Personals mit Beratungsaufgaben.

Die Fördersumme je Landkreis beläuft sich auf 100.000,00 € / Jahr. Eine Fortführung der Fördermittelrichtlinie wurde bis zum 30.06.2025 beschlossen.

Sachstand:

Für das Jahr 2024 wurde vom Landrat des Landkreis Prignitz für folgende Maßnahmen 20.878,26 € beantragt und bewilligt:

1.     Ausbau des Pflegestützpunktes

2.     Einrichtung neuer Angebote für Menschen mit spezifischen Versorgungsbedarfen

3.     Förderung einer Stelle „Pflegeberater“ im Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH (Neubesetzung)
Dieser ist ab 01.07.2024 in Teilzeit im Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH angestellt.

© Landkreis Prignitz 


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