„Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg"

Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ wurde 1992 von der damaligen Sozialministerin des Landes Brandenburg, Frau Dr. Regine Hildebrand, gegründet.

Diese hilft Familien, eine aktuelle Notlage zu beseitigen oder zu lindern, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht nicht.

 

Eine Familie in Not

Unvorhergesehene Schicksalsschläge, aber auch die Häufung von unglücklichen Umständen bringen Familien in Notsituationen, aus denen sie oft allein keinen Ausweg finden. Eine schwere Krankheit, Trennung, lang andauernde Arbeitslosigkeit, Unfall oder Tod eines Familienmitgliedes können solche Fälle sein.

Wem hilft die Stiftung?

Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen wird schnelle und unbürokratische Hilfe geboten, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Hilfeleistungen nicht bestehen oder nicht ausreichen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.

Wie wird geholfen?

Es werden Stiftungsleistungen in Form von Geldzuwendungen oder zinslose Darlehen angeboten. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation.

Welche Angaben werden benötigt?

Neben der Darstellung der Notlage müssen Einkommens- und Eigentumsverhältnisse, die monatlichen finanziellen Belastungen, Umfang und Verwendungszweck der beantragten Hilfe mitgeteilt und der Nachweis der Inanspruchnahme aller gesetzlichen Leistungen erbracht werden.

Hilfe für Schwangere

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind tief greifende Ereignisse, die auch zu einem finanziellen Engpass führen können.

Die Landesstiftung vergibt Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ an Schwangere, die eine finanzielle Hilfe benötigen.

Welche Schwangere erhält Unterstützung?
Sofern die gesetzlichen Hilfen nicht ausreichen und die monatlichen Bruttobezüge aller Haushalts-angehörigen sowie deren Vermögen die Grenzen der Abgabenordnung § 53 Nr. 2 nicht übersteigen, erhalten Schwangere eine finanzielle Unterstützung.

Wie wird geholfen?
Die Stiftungsmittel werden zweckgebunden für Umstandskleidung, ergänzende Babyerstausstattung, kindgemäße Wohnungseinrichtung und sonstige Hilfen vergeben.

Wo kann Hilfe beantragt werden?
Anträge auf Stiftungsleistungen der Familien- oder Schwangerenhilfe werden grundsätzlich über eine Beratungsstelle eingereicht. Diese helfen bei der Antragstellung und leiten diesen an die Stiftung weiter.

Beratungsstellen können z. B. sein:

          Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege (AWO, DRK, ProFamilia, Caritas, Diakonie usw.) oder
  von gemeinnützigen Familienverbänden,

          staatlich anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,

          das örtlich zuständige Jugend-, Sozial- oder Gesundheitsamt,

          Schuldnerberatungsstellen oder Sozialstationen.

Logo der Stiftung "Hilfe für Familien in Not"

Kontakt

Stiftung „Hilfe für Familien in Not

- Stiftung des Landes Brandenburg“

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 | Haus D

14467 Potsdam
Tel: 0331 866-5990 
Fax: 0331  866-5995

E-Mail: stiftung@familien-in-not.de

Internet: www.familien-in-not.de

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
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