Bitte beachten Sie, dass der Hauptantrag in der Fahrerlaubnisbehörde oder in einer beliebigen Fahrschule zu erhalten ist und sich nicht unter den o. g. Anlagen befindet.
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Antrag mit Wohnort-Bestätigung der zuständigen Einwohner-Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
- Kopie Führerschein/Personalausweis der Begleitpersonen
- die oben aufgeführten Vordrucke (ausgefüllt und unterschrieben)
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Probezeit und Anzahl der Begleitpersonen:
1 Begleitperson: 51,50 €
2 Begleitpersonen: 58,30 €
3 Begleitpersonen: 65,10 €
4 Begleitpersonen: 71,90 €
Besitzt der Antragsteller bereits einen Führerschein auf Probe (z. B für die Klasse A1), verringert sich der Betrag um jeweils 0,80 Cent.
Direktversand - 5,09 €
Unter welchen Voraussetzungen ist Fahren bereits mit 17 Jahren möglich?
Informationen zum geltenden Recht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen
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