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Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Bitte beachten Sie, dass der Hauptantrag in der Fahrerlaubnisbehörde oder in einer beliebigen Fahrschule zu erhalten ist und sich nicht unter den o. g. Anlagen befindet.

Mitzubringende Unterlagen

- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung

- Antrag mit Wohnort-Bestätigung der zuständigen Einwohner-Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung

- Kopie Führerschein/Personalausweis der Begleitpersonen  

- die oben aufgeführten Vordrucke (ausgefüllt und unterschrieben)

Gebühren

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Probezeit und Anzahl der Begleitpersonen:

1 Begleitperson:               51,50 €

2 Begleitpersonen:            58,30 €

3 Begleitpersonen:            65,10 €

4 Begleitpersonen:            71,90 €

 

Besitzt der Antragsteller bereits einen Führerschein auf Probe (z. B für die Klasse A1), verringert sich der Betrag um jeweils 0,80 Cent.

Direktversand - 5,09 €

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Unter welchen Voraussetzungen ist Fahren bereits mit 17 Jahren möglich?
Informationen zum geltenden Recht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen

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