Anträge erhalten Sie in Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde oder in der Fahrerlaubnisbehörde.
Sie haben die Möglichkeit, auch bei Ihrer örtlichen Behörde den Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen abzugeben. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr ein und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- entsprechende Dokumente
10,00 € – Gebühr
5,09 € – Direktversand
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