Anträge erhalten Sie auch in der Fahrerlaubnisbehörde.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Kartenführerschein
37,60 € – Gebühr plus 5,09 € – Direktversand
> ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz -FPersG -)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung FPersV)
Voraussetzung der Fahrerkarte ist der Besitz der EU-Kartenführerscheins.
Die Antragstellung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Derjenige benötigt dann zusätzlich zu den ausgefüllten Dokumenten "Antrag Fahrerkarte" und "Scanvorlage" eine Vollmacht und den Personalausweis des eigentlichen Antragstellers.
Die Fahrerkarte wird direkt zugesandt oder kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde.
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