Anträge erhalten Sie auch in der Fahrerlaubnisbehörde.
Nachweis über den Wohnsitz und Anschrift (Personalausweis oder Reisepass) des Unternehmers und der verantwortlichen Fachkraft
Gewerbeanmeldung (nur bei Erstausstellung)
zusätzlich Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
50,40 € – Gebühr plus 5,09 € – Direktversand
> ist bei Antragstellung zu entrichten.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte wird direkt zugesandt oder kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde.
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