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Fahrerlaubnis - Ausstellung einer Werkstattkarte

Formulare

Anträge erhalten Sie auch in der Fahrerlaubnisbehörde.

Mitzubringende Unterlagen

- Nachweis über den Wohnsitz und Anschrift (Personalausweis oder Reisepass) des Unternehmers
  und der verantwortlichen Fachkraft
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gültiger Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft/Installateur nach
  § 57 Straßenverkehrszulassungsordnung
- schriftliche Erklärung über das mit der verantwortlichen Fachkraft/Installateur bestehende
  Arbeitsverhältnis (Kopie des Arbeitsvertrages)
- aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung

Gebühren/Entgelte/Auslagen

50,40 € – Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten

Rechtsvorschriften

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen

Weitere Hinweise

Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

Die aktuelle Anerkennung der Werkstatt darf nicht älter als zwei Jahre sein.

© Landkreis Prignitz 

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