Anträge erhalten Sie auch in der Fahrerlaubnisbehörde.
- Nachweis über den Wohnsitz und Anschrift (Personalausweis oder Reisepass) des Unternehmers
und der verantwortlichen Fachkraft
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gültiger Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft/Installateur nach
§ 57 Straßenverkehrszulassungsordnung
- schriftliche Erklärung über das mit der verantwortlichen Fachkraft/Installateur bestehende
Arbeitsverhältnis (Kopie des Arbeitsvertrages)
- aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung
50,40 € – Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.
Die aktuelle Anerkennung der Werkstatt darf nicht älter als zwei Jahre sein.
© Landkreis Prignitz