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Fahrerlaubnis - Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Vordrucke/Formulare

Anträge erhalten Sie in Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde oder in der Fahrerlaubnisbehörde.
Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrer örtlichen Behörde den Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen abzugeben. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr ein und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.
Bitte beachten Sie, dass eine Beratung bzw. Auskunft über Fahrerlaubnisangelegenheiten nur in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt.

Mitzubringende Unterlagen

- Antrag mit Wohnort-Bestätigung der zuständigen Einwohner-Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung bei Klassen C und CE, C1 und C1E
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung (augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens bei Klassen C und CE, C 1 und C1E)

Gebühren/Entgelte/Auslagen

- mit Probezeit - 44,70 € Gebühr
- ohne Probezeit - 43,90 € Gebühr
- Direktversand - 5,09 € Gebühr

Rechtsvorschriften

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