Anträge erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde.
- EU-Kartenführerschein (alte Führerscheine sind gleichzeitig umzutauschen)
- Antrag mit Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des
Bundeszentralregistergesetzes
(Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde für die Behörde)
- augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Gutachten über die besonderen Anforderungen an das Leistungsvermögen
(bei Ersterteilung, Fahrerlaubnis Klasse D ab 50. Lebensjahr, Fahrgastbeförderung ab 60 Jahre)
- Erste-Hilfe-Nachweis (bei Ersterteilung Klasse D und FzF für Krankenwagen)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung bei Klasse D
Erteilung Klasse D bzw. FzF: | 43,90 € – Gebühr |
Verlängerung Klasse D: | 43,90 € – Gebühr |
Verlängerung FzF: | 38,00 € – Gebühr |
Vor der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung für Taxi ist eine Ortskundeprüfung abzulegen.
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