Anträge erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde.
- Antrag mit Bestätigung der zuständigen Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Sehtestbescheinigung (augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
bei Klassen C1 und C1E, C und CE)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des
Bundeszentralregistergesetzes
(Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde für die Behörde)
210,70 € – Gebühr
Im Regelfall ist bei Antragstellung ein Abschlag in Höhe von 160,70 € zu entrichten.
Nach einer aktuellen Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Rehabilitationsverlauf verkehrsauffälliger Kraftfahrer fühlen sich drei Viertel der MPU-Kandidaten schlecht, bzw. unzureichend über die allgemeinen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche MPU informiert. Die frühzeitige Information hat jedoch erheblichen Einfluss auf das Begutachtungsergebnis. So bekommen Personen, die rechtzeitig die entscheidenden Informationen erhalten, zu über 60% ein positives Fahreignungsgutachten. Die Quote erhöht sich auf über 80%, wenn eine Schulungsmaßnahme besucht wird.
Aus Anlass dieses Untersuchungsergebnisses wurden geeignete Informationsmaterialien für Betroffene entwickelt und in einem Informationsportal unter www.bast.de/mpu freigeschaltet.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet je nach Einzelfall eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die nach § 16 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (theoretische Prüfung) und § 17 Absatz 1FeV (praktische Prüfung) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
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