Anträge erhalten Sie in Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde oder in der Fahrerlaubnisbehörde. Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrer örtlichen Behörde den Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen abzugeben. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr ein und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Dienststelle
- Fahrerlaubnis
mit Probezeit: 43,40 € – Gebühr
ohne Probezeit: 42,60 € – Gebühr
Direktversand: 5,09 €
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