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Fahrerlaubnis - Umstellung von Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden

Vordrucke/Formulare

Anträge erhalten Sie in Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde oder in der Fahrerlaubnisbehörde.
Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrer örtlichen Behörde den Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen abzugeben. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr ein und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.

Mitzubringende Unterlagen

- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift - ausgestellt vor dem 01.01.1999) der Behörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat
- Bei Verlängerung zusätzlich:
  Bescheinigung über die ärztliche und augenärztliche Untersuchung
  (bei Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum 31.12.1998 ab 50. Lebensjahr bzw. bei Erteilung der  Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999)

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Umtausch: 25,30 €
Verlängerung: 43,90 €
Direktversand: 5,09 €

Rechtsvorschriften

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