Anträge erhalten Sie in Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde oder in der Fahrerlaubnisbehörde.
Sie haben die Möglichkeit, auch bei Ihrer örtlichen Behörde den Antrag mit den dazu gehörenden Unterlagen abzugeben. Die örtliche Behörde prüft die Vollständigkeit, nimmt die Gebühr ein und schickt dann alles zur Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises.
Wegen der Vielfältigkeit der gesetzlichen Voraussetzungen empfiehlt sich eine persönliche Absprache in der Fahrerlaubnisbehörde.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
36,00 € bis 43,90 € – Gebühr.
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