Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Es erfolgt die Auskunftserteilung nach dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) und die Bearbeitung von Anträgen auf bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung.
Leistungsberechtigt
sind:
1.
Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben*,
2.
Personen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
* Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben.
• alle Einkommensnachweise
• Mietvertrag, Mieteinzahlungsnachweise
- alle Hausbelastungen, Eigentumsnachweis, Bausparverträge, Kreditverträge
• Nachweis über Vermögen (Sparbuch,
Kontoauszüge von allen Konten der letzten 6 Monate)
• Versicherungspolicen (Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherung,
Lebensversicherung)
• Personalausweis
• PKW-Unterlagen (Fahrzeugbrief, Zulassung)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch - Allgemeiner Teil -
SGG
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