Sachbereichsleiterin: Korina Baade-Dams
Auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben dem Grunde nach alle Personen Anspruch, die den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften oder mit der Hilfe anderer, insbesondere Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen bestreiten können.
Wichtig:
Alle
o. g. Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.
Es steht eine umfangreiche, nach Bereichen sortierte Formularsammlung zur
Verfügung.
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