Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Zur Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt Auskunftserteilung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Allgemeiner Teil, und die Bearbeitung von Anträgen auf:
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt,- Darlehen.
• alle Einkommensnachweise
• Mietvertrag, Mieteinzahlungsnachweise
- alle Hausbelastungen, Eigentumsnachweis, Bausparverträge, Kreditverträge
• Nachweis über Vermögen (Sparbuch,
Kontoauszüge von allen Konten der letzten 6 Monate)
• Versicherungspolicen (Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherung,
Lebensversicherung)
• Personalausweis
• PKW-Unterlagen (Fahrzeugbrief, Zulassung)
Leistungsberechtigt sind:
1. Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und
2. keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) haben.
Für Bestattungsbeihilfe gelten gesonderte Anspruchsbedingungen.
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