Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Migrationssozialarbeit für Rechtskreiswechsler

    Aufgaben

    Gemäß § 12 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist der Landkreis Prignitz dazu verpflichtet, die nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung zu unterstützen. Hierfür ist ein zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.

    Unterlagen

    - Aufenthaltstitel
    - Leistungsbescheid Jobcenter

    Rechtsvorschriften

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen