Gemäß § 12 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist der Landkreis Prignitz dazu verpflichtet, die nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung zu unterstützen. Hierfür ist ein zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
- Aufenthaltstitel
- Leistungsbescheid Jobcenter
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