Daten, Fakten, Zahlen

Einwohnerzahlen Landkreis Prignitz

Altersaufbau der Bevölkerung des Landkreises Prignitz 2022 (Lebensbaum)zoom

Weitere Statistiken und statistische Jahrbücher vergangener Jahre

Zensus

Der Zensusstichtag steht vor der Tür und aus diesem Anlass möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick mit den Zuständigkeiten für die einzelnen Erhebungsteile geben. Denn nicht alle Erhebungsteile werden von der Erhebungsstelle des Landkreises Prignitz durchgeführt. Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt als postalische Vollerhebung in Brandenburg durch das Amt für Statistik Berlin Brandenburg.

1.)    Haushaltsstichprobe (HHST) = es werden alle in der Stichprobe gezogenen Haushalte und deren Haushaltsmitglieder befragt

>  Zuständigkeit der Durchführung = EHST des Landkreises Prignitz

 Zensus 2022
Erhebungsstelle Landkreis Prignitz
An der Promenade 6
16928 Pritzwalk
Telefon: 03395 4005323
E-Mail: zensus2022@lkprignitz.de

 

2.)    Vollerhebung an Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) = bei Wohnheimen werden alle Bewohner und bei Gemeinschaftsunterkünften stellv. die Einrichtungsleitung persönlich befragt

>  Zuständigkeit derDurchführung = EHST des Landkreises Prignitz

 Zensus 2022
Erhebungsstelle Landkreis Prignitz
An der Promenade 6
16928 Pritzwalk
Telefon: 03395 4005323
E-Mail: zensus2022@lkprignitz.de

 

3.)    Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) = es werden Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Gebäuden und Wohnungen postalisch

>  Zuständigkeit der Durchführung = Amt für Statistik Berlin Brandenburg

 Allg. Informationen, GWZ in Brandenburg
(externer Dienstleister bei Hotline und Fragebogenbestellung)

Wohnen-Brandenburg@zensus-bbb.de
Hotline: 0331 8173-3022
Fragebogenbestellung GWZ: 0331 8173-3522

Mikrozensus

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) erhebt neben vielen anderen gesetzlich angeordneten Statistiken den Mikrozensus im Land Brandenburg. Ein Prozent der Bevölkerung – das sind in Brandenburg ca. 12 000 Haushalte – erhalten einmal im Kalenderjahr und insgesamt in vier aufeinanderfolgenden Jahren Besuch von einer/m Erhebungsbeauftragten des AfS.

Die Fragen, die jedes Jahr im Mikrozensus gestellt werden, beziehen sich auf viele unterschiedliche

Themenbereiche:

· Angaben zur Person (zum Beispiel Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)

· Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche

· Schule, Studium

· Aus- und Weiterbildung

· Lebensunterhalt, Einkommen

· Altersvorsorge


Zusätzlich zu diesem jährlich identischen Fragebogen gibt es pro Jahr wechselnde

Zusatzbefragungen. Dazu gehören Fragen zu folgenden Themenbereichen:

· Wohnsituation

· Kranken-, Renten- und Lebensversicherung

· Pendlerverhalten

· Gesundheit


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