Seit dem Austausch der Mülltonnen im Frühjahr 2010 ist jede Mülltonne mit einem Transponder („Chip“) ausgestattet. Er ist unter dem Tonnenrand eingebaut. Dieser Chip wird erst dann zur Erfassung ausgelesen, wenn die Tonne am Entsorgungsfahrzeug „hängt“. Damit ist für jeden Müllbehälter genau nachweisbar, wann und wo er geleert wurde. Muss das einmal gehobene Gefäß zur Leerung nachgerüttelt werden, dann wird nicht zusätzlich gezählt. Auch das nochmalige Ansetzen einer Mülltonne innerhalb einer kurzen Zeitspanne wird nicht registriert.
Der seitlich auf dem Behälter angebrachte weiße Aufkleber mit Strichcode, Standort und Behälternummer dient lediglich zur Sichtidentifizierung – damit die Tonnen z. B. nicht vertauscht werden. Ein unbeabsichtigtes Auslesen „im Vorbeifahren“ ist ausgeschlossen, die Erfassung erfolgt nur über den erwähnten Chip. Der Aufkleber spielt für die Erfassung der Leerungen keine Rolle, sollte aber immer lesbar bleiben.
Sollte der Chip einmal beschädigt und ein Auslesen nicht möglich sein, kann keine Leerung erfolgen. In dem Fall informieren die Müllwerker den Bereich Abfallwirtschaft, und der Transponder wird zeitnah ersetzt.
Ein offensichtlich verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei einer 14-täglichen Abfuhr pro Jahr 24 Leerungen abgerechnet werden, weil das Jahr zwölf Monate hat. Da das Jahr aber 52 Wochen hat, folgt aus einer regelmäßig 14-täglichen Leerung eine Gesamtzahl von 26 Leerungen.
Tatsächlich wird jede einzelne Mülltonnenleerung durch das Identifikationssystem erfasst. Ist zum Beispiel für die Vorausberechnung der Gebühren nur eine monatliche Leerung angemeldet, die Tonne wird aber zwei Mal geleert, dann werden auch zwei Leerungen berechnet. Beide Leerungen erscheinen im Leerungsbericht.
Davon unberührt bleibt die Berechnung von mindestens acht Pflichtentleerungen je Grundstück. Diese Mindestzahl kann auf schriftlichen Antrag auf sechs reduziert werden, wenn für das jeweilige Grundstück nur eine Person gemeldet ist. Wochenendhausgrundstücke werden auf Antrag mit vier Leerungen veranlagt. Jedoch gilt auch hier: Wird die Mülltonne öfter als sechs- bzw. viermal geleert, dann wird das auch berechnet.
Unabhängig von der Anzahl der Leerungen ist für die Bereitstellung der Mülltonne eine Grundgebühr zu zahlen, die für zwölf Monate berechnet wird. In der Grundgebühr enthalten sind die Kosten für die Bereitstellung der Mülltonnen sowie auch für die Sperrmüllabfuhr und die Entsorgung von Altpapier.
Mülltonnen dürfen nur so weit befüllt werden, dass sich der Deckel vollständig schließen lässt. Eine übervolle Mülltonne passt nicht in die Schüttvorrichtung des Entsorgungsfahrzeuges. Auch ist die Leerungsgebühr für eine normal gefüllte Tonne berechnet. Die Müllwerker müssen überstehende Müllsäcke vor der Leerung entnehmen (damit die Leerung funktioniert) und anschließend wieder in den Behälter legen.
Wenn außer der Reihe einmal mehr Müll anfällt, z. B. nach Renovierungsarbeiten, dann kann man so genannte Restabfallsäcke kaufen. Sie können zu den üblichen Entsorgungsterminen an den Straßenrand gelegt werden und werden dann auch entsorgt. Erhältlich sind die Restabfallsäcke an den Kleinannahmestellen in Perleberg, Pritzwalk und Wittenberge oder beim Sachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises.
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