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Wohngeld

Hinweis: 
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

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Es erfolgt die Bearbeitung von Anträgen nach dem Wohngeldgesetz sowie die Information und Beratung nach diesem Gesetz. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Bewohner von Mietwohnungen und Bewohner von Heimen,als Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Ausgeschlossen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind Personen, deren Unterkunfts-kosten bereits von einer anderen sozialen Leistung erfasst sind, wie z. B.:

-   Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II, Neu: Bürgergeld nach SGB II
-  
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
-  
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem AsylbLG.

Mitzubringende Unterlagen

für Mietzuschuss:
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben
Mietzahlungsnachweise der letzten drei Monate
letzte Betriebskostenabrechnung
alle Einkommensnachweise von 6 Monaten (z. B. für Rente, Lohn, Unterhalt, Kindergeld, ALG I)
einfache Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder

für Lastenzuschuss:
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
Grundsteuerbescheid (Zahlungsnachweis der letzten Rate/Abschlag)
Wohnflächenaufschlüsselung
Jahreskontoauszug vom Kreditvertrag (bei Erstantrag Kreditvertrag)
Zahlungsweise der letzten 3 Monate
Zins- und Tilgungsleistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke
Bescheid Eigenheimzulage
alle Einkommensnachweise(z. B. Lohn, rente, Unterhalt, Kindergeld, ALGI)

Gebühren/Entgelte/Auslagen

keine

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Antragsteller aus
- Wittenberge, Bentwisch, Garsedow, Hinzdorf, Lindenberg, Lütjenheide, Schadebeuster und Zwischendeich wenden sich bitte an die

Stadtverwaltung Wittenberge
Bürgerbüro
August-Bebel-Str. 10
19322 Wittenberge
Telefon: 03877 951-218

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