Der Medien- und Technikverleih im Kreismedienzentrum wird durch folgende Satzungen des Landkreises Prignitz geregelt:
Die Medien sowie die Geräte und Zubehörteile stehen im Eigentum des Landkreises Prignitz. Diesem stehen die Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte aller Art zu, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
Die Bestimmungen des Urheberrechts sind von den Nutzern einzuhalten. Überlassene Medien dürfen nur gemäß den gültigen Lizenzbedingungen genutzt werden.
Das Kopieren von überlassenen Medien ist nicht gestattet.
Die übliche Leihfrist für alle Medien umfasst bis zu 21 Kalendertage. In Ausnahmefällen kann sich die Leihfrist auf Grund Vorbestellungen anderer Nutzer verringern. Eine Verlängerung des Verleihzeitraumes ist möglich (online, per E-Mail: kmz@lkprignitz.de oder telefonisch), wenn für das zu verlängernde Medium keine Vorreservierung vorliegt.
Die Verlängerungsfrist wird individuell vereinbart.
Bei Überschreitung der Verleihfrist wird eine Versäumnisgebühr gem. Gebührensatzung erhoben.
Das Kreismedienzentrum nimmt Vorbestellungen von Medien entgegen. Vorbestellungen werden vorzugsweise über die Bildungsmediathek des Landkreises Prignitz vorgenommen, können aber auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail: kmz@lkprignitz.de erfolgen.
Vorbestellungen von Präsentations- und multimedialer Technik können persönlich, telefonisch oder per E-Mail kmz@lkprignitz.de erfolgen.
Eine Reservierungspflicht seitens des Kreismedienzentrums besteht nicht und ist von der rechtzeitigen Rückgabe der Medien und/oder der Technik durch andere Nutzer abhängig.
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