Unterstützend und ausgleichend für die Belange von Kindern und Jugendlichen setzt sich das Jugendamt ein. Grundlage für die Schaffung förderlicher Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Amtsvormundschaft/-pflegschaft vertritt die minderjährigen Kinder und Jugendlichen im Ganzen bzw. in Teilen an Eltern statt.
Im Landkreis Prignitz wurde zur Umsetzung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendverbandsarbeit (JJJJ) ein Konzept erarbeitet und auf dieser Grundlage werden Angebote mit Hilfe von freien Trägern unterbreitet und vor Ort in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Kommunen und Ämtern für die Kinder und Jugendlichen umgesetzt. Die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Ausgestaltung der Angebote ist in der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendverbandsarbeit“ festgeschrieben.
Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Unterstützung von Kindern und Eltern bildet das
„Prignitzer Netzwerk Kindeswohl". Das Netzwerk bündelt das vorhandene Spektrum an Unterstützungsangeboten für Familien und bietet Hilfe, Beratung und Unterstützung von Geburt an.
Unterhaltsberatung berät und unterstützt die Elternteile, bei denen die Kinder und Jugendlichen leben, bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche.
Zuständigkeitsbereiche:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
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