aktueller Leistungsbescheid
Lernförderung | Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung (Formular - siehe oben) |
Mittagsverpflegung | Nachweis über monatliche Kosten und Zeitraum der Teilnahme |
Schulausflüge, Klassenfahrten, Ausflüge von Kitas |
eintägige Ausflüge: - Bestätigung der Schule/Kita über Art und Kosten des Ausfluges mehrtägige Klassenfahrten: - Bestätigung der Schule/Kita über Art, Dauer und Kosten der Fahrt |
Schulbedarf | Schulbescheinigung |
Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Wohngeldgesetz (WoGG)
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern z. B. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern z. B. Bürgergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das betrifft Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
- eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten (§ 28 Abs. 1 SGB II) und
- anspruchsberechtigt nach SGB II, SGB XII sind bzw. Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG erhalten.
Ausnahme:
Leistung für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ist nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendendung des 18. Lebensjahres die anspruchsberechtigt nach SGB II bzw. SGB XII sind.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII und SGB II, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kindergeldzuschlag und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Gutscheine für das gemeinschaftliche Mittagessen besitzen während der pandemiebedingten Schließung der Schulen, Tageseinrichtungen weiterhin ihre Gültigkeit und können in Anspruch genommen werden.
Das Mittagessen kann dezentral angeboten werden, das heißt, dass das Mittagessen auch dann aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden kann, soweit leistungs-berechtigte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dieses z. B. aufgrund von häuslichem Unterricht zu Hause einnehmen.
Das Abrechnungsverfahren läuft über den Essenanbieter.
Innerhalb der Ferienzeiten besteht kein Anspruch auf gemeinschaftliches Mittagessen.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters und des Sachbereichs Hilfe zum Lebensunterhalt/Wohngeld des Landkreises Prignitz gern zur Verfügung.
Leistungen des Bildungspaketes können nur für den aktuellen Bewilligungszeitraum des Leistungsbescheides beantragt werden. Sie werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zusätzlich zum Regelbedarf erbracht.
Empfänger von Bürgergeld stellen den Antrag auf Leistungen des Bildungspaketes beim Jobcenter Prignitz, Berliner Weg 8, 19348 Perleberg.
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte den oben aufgeführten Informationsblättern zu den einzelnen Leistungen.
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