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Eingliederungshilfe - Hilfe für behinderte Menschen

Zuständige Ansprechpartner

Fallmanagement

zuständig für:
- Bedarfsermittlung
- Erteilung der Bescheide

Erwachsene im Bereich Sozialraum A
Martina Subat
Pritzwalk (Straße A bis Meyenburger Tor 49, Ortsteiel A bis M), Meyenburg, Putlitz-Berge, Mecklenburg, Vorpommern
Doreen Spiegel
Pritzwalk (Meyenburger Tor 50 bis Z, Ortsteile N bis Z), Mecklenburg-Vorpommern
Sina Einwich
Kinder im Bereich Sozialraum A
Pritzwalk und Umgebung, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Erwachsene im Sozialraum A
Groß Pankow, Hamburg, Schleswig-Holstein

Erwachsene im Bereich Sozialraum B
Katharina Nicht
Karstädt, Ostprignitz-Ruppin
Annalena Tribull
Perleberg (Straße A bis Heinrich-Heine-Str., Ortsteile A bis H, Plattenburg, Berlin)
Perleberg (Straße Heinrich-von-Kleist-Str. bis Z, Ortsteile I bis Z, Land Brandenburg)
Kerstin Mewes
Kinder im Bereich Sozialraum B
Perleberg und Umgebung, Berlin, Land Brandenburg
Erwachsene im Bereich Sozialraum B
Gumtow

Erwachsene im Bereich Sozialraum C
Sabrina Burkhardt
Wittenberge (Straßen A bis F, Ortsteile A bis F), Bad Wilsnack/Weisen
Gundula Greisert
Wittenberge (Straßen G bis O, Ortsteile G bis O), andere Bundesländer
Rebecca Schmidt
Wittenberge (Straßen P bis Z, Ortsteile P bis Z), westl. Teil von Sachsen-Anhalt
Axel Peters
Kinder im Bereich Sozialraum  C
Wittenberge und Umgebung, andere Bundesländer
Erwachsene im Bereich Sozialraum C
Lenzen, östl. Teil von Sachsen-Anhalt

Sachbearbeitung

zuständig für
- Einkommens- und Vermögensprüfung
- Rechnungen
- Kostenerstattungen

Sozialraum A
Bereich: Pritzwalk und Umgebung, Ostprignitz-Ruppin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Doreen Marquardt
Sozialraum B
Bereich: Perleberg und Umgebung, Berlin, Land Brandenburg (außer Ostprignitz-Ruppin)
Dana Perleberg
Sozialraum C
Bereich: Wittenberge (Straße A bis F), Bad Wilsnack/Weisen
Sophie Kunert
Sozialraum C
Bereich: Wittenberge (Straße G bis Z), Lenzen, Sachsen-Anhalt, andere Bundesländer

Einzureichende Unterlagen

Rechtsvorschriften

Erläuterung

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil SGB IX sind nachrangig zu gewähren (§ 91 SGB IX).
Sie umfassen:

Die Leistungen nach Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Nummer 4 vor (§ 102 SGB IX)

Leistungsberechtigt sind Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Personen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 Abs. 1 SGB IX).

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