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Schülerbeförderung, Fahrkostenerstattung

Zuständige Ansprechpartner

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Mitzubringende Unterlagen

- Lichtbild für Schülerkarte
- Schulbescheinigung
- eventuell Behindertenausweis

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Für die Antragstellung und Entscheidung:
- keine (Bitte § 8 der Schülerbeförderungssatzung beachten!)
- eventuell Mehrkosten laut § 1 (3) der Schülerbeförderungssatzung
- Erstattung von Schülerfahrkosten siehe §§ 5 und 7 der Schülerbeförderungssatzung

Rechtsvorschriften

Satzung des Landkreises Prignitz zur Schülerbeförderung  (inklusive aller Änderungen - gültig ab: 01.01.2021)

Weiter Hinweise

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