Frau Wellige bearbeitet die Namen M - Z
Frau Krüger bearbeitet die Namen A - L
- Geburtsurkunde des Kindes
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltstitel
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung
- bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder
Unterhaltsersatzansprüchen sowie
- bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1615 des BGB
Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - § 18 -
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