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Unterhaltsprüfung/Unterhaltsheranziehung

Zuständige Ansprechpartner

Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung erfolgt die Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten zu Fragen der Unterhaltsheranziehung, wie z. B.:

-   Ehegattenunterhalt,
-   Lebenspartnerunterhalt nach den Regelungen des Lebenspartnergesetzes;-   Verwandtschaftsunterhalt,
-   nichtehelicher Mutter-/Vater-Unterhalt,

-   Kostenersatz durch Erben.

Mitzubringende Unterlagen

- Einkommensbelege der letzten 12 Monate
- aktueller Einkommensteuerbescheid
- Kontoauszüge und Sparbuch der letzten 3 Monate
- Mietbescheinigung (Mietvertrag, Nachweis über Mietzahlung) bzw. Hausbelastung
- Wohngeldbescheid
- Versicherungspolicen
- Unterhaltstitel
- Kreditbelastungen
- Fahrkosten zur Arbeitsstätte

Gebühren/Entgelte/Auslagen

bei Leistungsfähigkeit Unterhaltszahlungen

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

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