Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung erfolgt die Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten zu Fragen der Unterhaltsheranziehung, wie z. B.:
- Ehegattenunterhalt,- Kostenersatz durch Erben.
- Einkommensbelege der letzten 12 Monate
- aktueller Einkommensteuerbescheid
- Kontoauszüge und Sparbuch der letzten 3 Monate
- Mietbescheinigung (Mietvertrag, Nachweis über Mietzahlung) bzw. Hausbelastung
- Wohngeldbescheid
- Versicherungspolicen
- Unterhaltstitel
- Kreditbelastungen
- Fahrkosten zur Arbeitsstätte
bei Leistungsfähigkeit Unterhaltszahlungen
Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig sind.
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