Kreativität und Engagement sollen belohnt werden. Deswegen fördert der Landkreis Prignitz Theater- und Musikangebote. Im Vordergrund steht hierbei das regionale Theater- und Musikleben an Orten, die über keine Spielstätten mit festen Theater- und Musikensembles verfügen, aufrecht zu erhalten und zu entwickeln.
Antragsberechtigt sind:
Veranstaltende von Theater- und Musikangeboten, die sich in Trägerschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer juristischen Person des privaten Rechts befinden, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient.
- Prignitzer Gemeinden oder Ämter unter der Voraussetzung, dass sie die Mittel an Veranstalter von Theater- und Musikangeboten, wie oben beschrieben, weiterleiten.
Die Anträge für im Folgejahr geplante Theater- und Musikveranstaltungen sind jeweils bis zum 30. September an den Landkreis Prignitz, Gb III, Sb Schulverwaltung, Kultur und Sport, Berliner Str. 49, in 19348 Perleberg einzureichen. Die Formulare müssen im Original abgegeben werden.
Als Ansprechpartnerin steht Frau Kerstin Mudrak, Koordinatorin Prignitzsommer, unter der Telefonnummer 03876 713-392 oder per Mail unter: kerstin.mudrak@lkprignitz.de zur Verfügung.
Die Förderung beruht auf der Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Mittel für die Theater- und Orchesterförderung gemäß § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Brandenburgische FAG-Förderungsverordnung- BbgFAGVO) vom 23. Januar 2019.
© Landkreis Prignitz