Abwehrender Brandschutz

Umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerten, die bei Bränden und/oder Explosionen entstehen.

 
Es sind die Tätigkeiten, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt. Die Aufgaben lassen sich im Wesentlichen mit den Begriffen Retten, Löschen, Bergen und Schützen zusammenfassen.

Der Landkreis hat dabei als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, den überörtlichen Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden in allen Angelegenheiten des Brandschutzes zu beraten sowie bestimmte Technik und Ausrüstung für die Abwehr von Großschadenslagen vorzuhalten (s. a. Feuerwehrtechnisches Zentrum).

Brand in Hoffmanns Hotel (Fotos: FF Perleberg)
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