| Name | Heimo Grahl 03876 713-136 |
| Sekretariat |
Doreen Meyer 03876 713-103 |
| Sitz | Berliner Str. 49, Haus 3, OG, Zimmer 1.16a |
Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (Landespersonalvertreungsgesetz - PersVG). Der Personalrat, auch Personalvertretung genannt, ist für alle Tarifbeschäftigten und Beamten des Landkreises Prignitz zuständig.
Der Personalvertretung werden im Personalvertretungsgesetz Mitbestimmungsrechte in personellen und organisatorischen Angelegenheiten eingeräumt.
Die Wahlen des Personalrats werden regelmäßig alle 4 Jahre durchgeführt.
Wahlberechtigt sind alle Angestellten und Beamten des Landkreises Prignitz und 11 Personalratsmitglieder konnten gewählt werden.
Bei
der Personalratswahl am 04./05. Mai 2026 haben die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter den Personalrat gewählt. Aus der Mitte der folgenden Personalratsmitglieder
wurden am 13.05.2026 auf der konstituierenden Sitzung dann die
Vorstandsmitglieder und der Vorsitz in einem Wahlverfahren bestimmt.
Der
Personalrat setzt sich wie folgt zusammen:
Herr
H. Grahl, Personalratsvorsitzender/Vorstandsmitglied
Frau A. Renner, stellvertretende Personalratsvorsitzende/Vorstandsmitglied
Frau K. Baade-Dams,
Vorstandsmitglied/Beamtenvertreterin
Frau I. Günther, Vorstandsmitglied
Frau C. Werner, Vorstandsmitglied
Herr H. Wendtlandt
Frau N. Conradt
Herr D. Ploigt
Herr T. Isernhagen
Frau R. Ludwig
Frau B. Köhn
Am 04.05.2026 wurde die neue JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) gewählt:
Frau M. Hilgenfeldt
Frau L.-M. Ziggel
Frau P. Reichetanz
Herr Kube (Tel. 422) wurde zur Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt. Stellvertreterin ist Frau Christine Werner (Tel. 670) – E-Mail: sbv@lkprignitz.de.
- Einhaltung und Überwachung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften aus den Tarifverträgen
und Verwaltungsvorschriften
- Mitwirkung bei Förderung und Eingliederung von schwerbehinderten Menschen mit der
Schwerbehindertenvertretung, Unterstützung der Jugend- und Ausbildungsvertretung und die
Gleichstellung von Mann und Frau
- Durchführung von Personalversammlungen oder Teilversammlungen in Teilbereichen der Verwaltung
- Begleitung von Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes
- verschiedene Beteiligungsrechte, wie Mitbestimmungen, Mitwirkungen, Anhörungen u.v.m.
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