Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus ergriffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden sowie deren schädliche Auswirkungen zu verhindern bzw. einzuschränken.
Dabei unterscheidet man:
- baulichen (bautechnischen) Brandschutz,
- anlagentechnischen Brandschutz und
- organisatorischen Brandschutz.
Der vorbeugende Brandschutz ist keinesfalls auf den Bau und Betrieb von Gebäuden beschränkt. Er spielt auch bei der Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen im Freien (Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Partys u. a.) eine wichtige Rolle; ebenso beim Waldbrandschutz und im Bereich der Landwirtschaft.
Der bauliche Brandschutz kommt in besonderem Maße bei der Planung, der Gestaltung, der Errichtung und dem Umbau von Gebäuden zum Tragen, so zum Beispiel bei:
- der Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück,
- der Auswahl der verwendeten Baustoffe,
- der Dimensionierung der tragenden und raumabschließenden Bauteile,
- der Gestaltung von Fluchtwegen,
- dem Einbau von bestimmten Türen,
- dem Abschluss von Wand- oder Deckenöffnungen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüft grundsätzlich die untere Bauaufsichtsbehörde den bautechnischen Brandschutz.
Im Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) nimmt die Brandschutzdienststelle zu Fragen des abwehrenden Brandschutzes Stellung.
Unter anlagentechnischen Brandschutz versteht man die Gesamtheit aller Brandschutzmaßnahmen, die durch Nutzung und Anwendung spezieller technischer Mittel und Anlagen sowohl präventiv (z. B. Branderkennung) als auch operativ (z. B. Brandlöschung, Begrenzung der Ausbreitung) wirken.
Darunter fallen neben den Einrichtungen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser vor allem automatische Brandmelde- und Feuerlöschanlagen. Zu den gebäudetechnischen Anlagen, die dem Brandschutz dienen zählen weiterhin
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA),
- Überdrucklüftungsanlagen,
- Optische und akustische Alarmierungsanlagen (Hausalarm),
- Feststelleinrichtungen für Brandschutz- und Rauchschutztüren,
- Sicherheitsbeleuchtung,
- Wandhydranten,
- Anlagen zur Löschwasserrückhaltung.
Ein optimaler vorbeugender Brandschutz ist nur dann vorhanden, wenn die erforderlichen baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen in sinnvoller Weise durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden. Der organisatorische Brandschutz stellt somit die Wirksamkeit der technischen und der baulichen Maßnahmen sicher und fördert das brandschutzgerechte Verhalten der Menschen.
So ist eine Brandschutztür völlig unwirksam, wenn sie durch einen Holzkeil offengehalten wird, ein gekennzeichneter Notausgang unbrauchbar, wenn er zugestellt ist, ein Feuerlöscher nutzlos, wenn niemand in seinem Gebrauch eingewiesen wurde.
Zum betrieblichen organisatorischen Brandschutz gehören:
- Berufen eines Brandschutzbeauftragten,
- Erstellen einer Brandschutzordnung,
- Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern,
- Durchführung von Räumungsübungen,
- Erstellen und Pflegen von Flucht- und Rettungsplänen,
- Erarbeiten und Fortschreiben von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen.
Löschwasserbrunnen (wohl einer ältesten im Landkreis) und Löschwasserentnahmestellen
(Fotos: LK Prignitz)
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