Hier erhalten Sie als Alternative zum Kandidatenportal die Anlagen in Form von ausfüllbaren PDF-Formularen, die für die Bundestagswahl 2025 bei der Kreiswahlleitung Wahlkreis 56 einzureichen sind.
Für die Aufstellung eines anderen Kreiswahlvorschlages nach § 20 Abs. 3 BWG (sog. Einzelbewerber) benötigen Sie die folgenden Anlagen:
· Anlage 13 - Kreiswahlvorschlag,
·
Anlage 15 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
(und
Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines
Kreiswahlvorschlages),
o
Anmerkung: Der Bestandteil der Anlage 15
„Versicherung an Eides statt zur
Parteimitgliedschaft für Bewerber eines
Kreiswahlvorschlages“ entfällt für Einzelbewerber
· Anlage 16 - Bescheinigung der Wählbarkeit.
Für die Aufstellung eines Kreiswahlvorschlages einer Partei benötigen Sie die folgenden Anlagen:
· Anlage 13 - Kreiswahlvorschlag,
· Anlage 15 - Zustimmungserklärung für Bewerbereines Kreiswahlvorschlages und
Versicherung an Eides statt zur
Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages,
·
Anlage 16 - Bescheinigung der Wählbarkeit
· Anlage 17 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung
· Anlage 18 - Versicherung an Eides statt.
Sollte die Ausfüllfunktion bei Ihnen aus Kompatibilitätsgründen nicht möglich sein, können Sie die Formulare natürlich auch gut lesbar handschriftlich ausfüllen.
Die Anlage 14 (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) und Bescheinigung des Wahlrechts) erhalten Sie von uns als ausfüllbares PDF-Formular auf schriftliche (auch elektronische) Erklärung des Einzelbewerbers/eines Vorstandsmitglieds (bei Parteien), zu welchem Datum die Aufstellung des Kreiswahlvorschlages abgeschlossen wurde.
Wir übersenden Ihnen die Anlage 14 auf Wunsch auch als Papiervordruck. Bitte beachten Sie, dass wir maximal 20 Papiervordrucke versenden. Sofern erforderlich, können weitere Druckexemplare nachgeordert werden. Bitte lassen Sie uns für den Versand eine Postadresse zukommen oder vereinbaren einen Termin zur Abholung.
WICHTIGER HINWEIS:
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie verpflichtet Verantwortliche, die personenbezogene Daten erheben, betroffene Personen über ihre Rechte und über den Umgang mit ihren Daten aufzuklären. Zur Erfüllung dieser Informationspflichten hat der Verordnungsgeber die Anlagen 14, 15 und 16 jeweils um eine Rückseite mit Informationen zum Datenschutz ergänzt.
Wir weisen darauf hin, dass die Rückseite Bestandteil des jeweiligen Formblatts ist und den betroffenen Personen mit dem Formblatt vorzulegen oder auszuhändigen ist.
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