· Beratung zu pädagogischen, inhaltlichen, rechtlichen, strukturellen und materiellen Fragen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kindertagesbetreuung im Landkreis
· Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
· Fachaufsicht in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
· Werbung von zukünftigen Kindertagespflegepersonen
· Prüfung der Geeignetheit von neuen Kindertagespflegepersonen
· Qualifizierung der Fachkräfte gemäß §§ 10 IV und 18 IV KitaG des Landes Brandenburg
· Fallberatung im Rahmen der Kindertagesbetreuung
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