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Kindertagesbetreuung - Rechtsanspruchsprüfung und Finanzierung

Zuständigkeiten

Hinweis: 
 Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Kindertagesstätten und deren Träger, Anschriften, Ansprechpartner und Telefonnummern sowie Kindertagespflegepersonen im Landkreis

Rechtsvorschriften

Mehrsprachige Elterninformation zum Masernschutzgesetz

Weitere Hinweise zur Betreuung in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort)

Sehen Sie sich die Einrichtungen persönlich an, sprechen Sie mit den verantwortlichen Personen über Ihre speziellen Bedürfnisse und fragen Sie auch andere Eltern nach den Erfahrungen, die sie mit der Einrichtung gemacht haben.
Vor allem: Vergessen Sie nicht, Ihr Kind rechtzeitig anzumelden!

1. Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte gemäß § 1 Kita-G
 
 • Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht wird.
 • Die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung besteht nicht, maßgeblich ist der Antragseingang.
  Weitere wichtige Hinweise:
  Sofern eine kurzfristige Betreuung notwendig werden sollte, ist umgehend mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen muss dann innerhalb einer vorgegebenen Frist eingereicht werden.
  Wird beabsichtigt das Kind außerhalb des Landkreises Prignitz betreuen zu lassen, muss dies auf dem Antrag vermerkt werden.
   
2. Arbeitszeitbescheinigung
 
 • Dem Antrag ist im Regelfall (Erwerbstätigkeit der Eltern) je eine vollständig ausgefüllte, unterschriebene und vom Arbeitgeber bestätigte Arbeitszeitbescheinigung oder ein gleichwertiger Nachweis beizufügen.
 • Bei Selbständigkeit ist die Gewerbeanmeldung (Kopie) oder ein gleichwertiger Nachweis sowie eine unterschriebene Selbsteinschätzung der täglichen/ wöchentlichen Arbeitszeit des Gewerbetreibenden einzureichen.
 • Nimmt der/ die Antragsteller/in an einer schulischen Bildungsmaßnahme oder sonstigen Maßnahme nach dem SGB II teil, ist eine Arbeitszeitbescheinigung oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen.
3. Veränderungsmitteilung
 
 • Die Veränderungsmitteilung ist nur auszufüllen, wenn der Rechtsanspruch durch den Landkreis Prignitz geprüft worden ist.
 • Die Veränderungsmitteilung ist nicht für Kinder unter 1 Jahr und Hortkinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe vorgesehen. Änderungen in diesem Betreuungsbereich sind in jedem Fall mit einer erneuten Antragstellung verbunden.

 

© Landkreis Prignitz 

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