Zweck des Sozialpasses ist es, einen Beitrag gegen die Gefahr einer möglichen Ausgrenzung sozial Schwacher zu leisten. Dieser Beitrag soll insbesondere auf dem Gebiet der Integration in das Gemeinwesen geleistet werden. Es sollen Begegnungsmöglichkeiten geschaffen bzw. der Zugang dazu erleichtert werden.
Hinweise zum Sozialpass
Der Sozialpass ist 12 Monate lang gültig.
Er wird auf Antrag durch Vorlage der entsprechenden Bescheide verlängert.
Der Pass ist nicht übertragbar. Er muss bei Wegzug aus der jeweiligen Stadt bzw. Amt oder Gemeinde unaufgefordert bei der beantragten Stelle zurückgegeben werden.
Anspruchsberechtigte
SBG II-Empfänger
SGB XII-Empfänger
AsylbLG-Empfänger
Personenkreise nach Festlegung durch die Wohnkommunen
(z. B. Menschen mit Handicap - 100%-Behinderungen, Bezieher von Niedrigeinkommen)
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet des Landkreises Prignitz mit den teilnehmenden Einrichtungen.
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