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Unterhaltsvorschuss

Zuständigkeiten

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Die Formulare sind auch in der Behörde erhältlich.
Verbunden mit einer Vorsprache in der Behorde erfolgt eine Unterhaltsberatung.
Es ist die Möglichkeit gegeben, die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung einer Leistung nach dem UVG sofort zu prüfen.

Mitzubringende Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen für die Anspruchsprüfung sind dem Antrag oder dem Merkblatt zu entnehmen. Es sind Kopien für den Verbleib in der Akte einzureichen.

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Eine schriftliche Antragstellung auf Leistung ist erforderlich. Tag der Antragstellung ist der Eingang in der Behörde.
Eine Prüfung des Anspruchs kann nur erfolgen, sofern ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit den kompletten Unterlagen vorliegt.
Ab Leistungsbewilligung besteht Ihrerseits eine Mitwirkungs- und Meldepflicht.
Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils sind auf die UVG-Leistungen anzurechnen.
Zu Unrecht erhaltene Leistungen sind erstattungspflichtig.

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