Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab Mittwoch

15.12.2020

Landesweit schärfere Kontaktbeschränkungen – Viele Geschäfte für Publikumsverkehr geschlossen – Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt – Örtliche Böllerverbote

Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen, der zunehmenden Zahl der Todesfälle sowie der kritischen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen muss das öffentliche Leben auch in Brandenburg weitgehend heruntergefahren werden. Da die aktuell geltenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die Corona-Pandemie nachhaltig einzudämmen, hat das Kabinett weitere Einschränkungen beschlossen. Diese gelten ab Mittwoch, 16. Dezember.

Alle sind verpflichtet, die physischen Kontakte untereinander auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Viele Geschäfte und auch Friseure müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Das Böllern zum Jahreswechsel wird an örtlich jeweils festgelegten Orten untersagt. Bereits seit 14. Dezember ist die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt. Dies erfolgte unabhängig von der neuen Verordnung durch schulorganisatorische Festlegungen des Bildungsministeriums. Kitas bleiben geöffnet.

Mit der beschlossenen dritten befristeten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom Sonntag um. Auch die Quarantäneverordnung wurde in einem wichtigen Punkt verschärft: Der sogenannte kleine Grenzverkehr zum Beispiel nach Polen (bis zu 24-Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler oder Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen. Mit der neuen Festlegung sollen durch die Unterbindung des Tank- und Einkaufstourismus auch grenzüberschreitende Kontakte vermieden werden. Beide Verordnungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Sie sind eng mit dem Nachbarland Berlin abgestimmt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss und den neuen Verordnungen befasst sich diese Woche der Landtag Brandenburg im Rahmen seiner Sitzung.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Situation ist dramatisch. Die Zahl der Infizierten sowie die der Toten ist trotz der bisherigen Maßnahmen drastisch gestiegen. Das macht uns große Sorgen. Mit der neuen Verordnung gehen wir jetzt den notwendigen Schritt noch vor Weihnachten. Ich weiß, welche große Bedeutung Weihnachten für ganz viele Menschen hat und dass sie sich das Fest anders vorgestellt haben. Aber es ist unabdingbar, dass wir jetzt diese Maßnahmen ergreifen. Viele Zuschriften aus der Bevölkerung in den vergangenen Tagen zeigen mir, dass die allermeisten Brandenburgerinnen und Brandenburger diesen Weg mitgehen, denn sie wissen: Solange wir keine umfassende Impfung der Bevölkerung erreicht haben, müssen schlicht die physischen Kontakte radikal verringert werden. Ich bitte alle: Halten Sie sich daran. Und, seien wir ehrlich: Wir werden auch in den ersten Monaten des kommenden Jahres mit Einschränkungen leben müssen.“

Im Rahmen der MPK am Sonntag sei es gelungen, ein weitgehend bundeseinheitliches Vorgehen zu vereinbaren. Bereits auf der letzten MPK hatte Woidke an die anderen Ministerpräsidenten appelliert, in ihren Ländern keine Ladenöffnung an den Adventssonntagen zuzulassen. Woidke: „Die Realität hat uns überholt.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „So bedauerlich ein Lockdown gerade jetzt zur Weihnachtszeit ist, müssen wir alle zur Kenntnis nehmen, dass die bisherigen Maßnahmen in keinster Weise zu einer Stabilisierung der Situation beigetragen haben. Die Infektionszahlen steigen weiterhin rasant an. Brandenburg ist im Ländervergleich der 7-Tages-Inzidenz nach Sachsen und Thüringen mittlerweile mit an der Spitze. Besonders im Süden Brandenburgs werden schon jetzt Kranken-hausbetten knapp. Auch die Lage in Pflegeeinrichtungen spitzt sich immer weiter zu, weil Pflegekräfte selbst erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden. Deswegen müssen wir jetzt dringend harte Gegenmaßnahmen ergreifen. Jetzt gilt es wirklich: Wir bleiben zuhause, um uns und andere zu schützen.

Innenminister Michael Stübgen: „Die Maßnahmen des teilweisen Lockdowns waren nicht weitreichend, nicht umfangreich und nicht hart genug. Um die Bevölkerung zu schützen, sind wir gezwungen zu reagieren – schnell und umfangreich. Ab jetzt gilt: Verzicht ist Pflicht. Brandenburg wird über den Jahreswechsel in den Pausenmodus schalten müssen. Das betrifft auch das Versammlungsrecht. Für Demonstrationen gilt eine Obergrenze von 500 Teilnehmern. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 sind Demonstrationen gänzlich untersagt. Und an Silvester und Neujahr gilt ein komplettes Versammlungsverbot im ganzen Land. Wir sind uns der Tragweite der Einschränkungen bewusst. Aber es gibt keinen anderen Weg, wir müssen schnell wieder Herr der Infektionslage werden.“

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